S.F.V. Plön und Umgebung e.V.
Trammer See
Der Trammer See wird auch als die Räuberhöhle bezeichnet!
Er hat eine Größe von 176 ha bei einer Tiefe von 41m.
Im nördlichen Teil des See´s befindet sich eine Bucht, die bis zum 30.6. jeden Jahres als Schongebiet ausgewiesen wird.
Aal, Barsch, Brassen, Rotauge, Hecht, Karpfen und Schleie sind in diesem See reichlich vorhanden.
Es stehen 10 gut ausgerüstete Gästeboote zur Verfügung.
Die Boote können in Verbindung mit dem Erlaubnisschein unentgeltlich genutzt werden.
Schluensee
Der Schluensee liegt etwas außerhalb von Plön und hat bei einer Größe von ca. 127 ha eine Tiefe mit etwa 48m.
Im nordöstlichen Teil befindet sich ein kleiner ganzjähriger Schonbezirk, ansonsten ist der See vollständig zum Angeln freigegeben.
Aal, Barsch, Brassen, Rotauge, Hecht, Karpfen und Schleie sind auch hier reichlich vorhanden.
Es stehen mehrere gut ausgerüstete Gästeboote zur Verfügung, die in Verbindung mit dem Erlaubnisschein unentgeltlich genutzt werden können.
Schöhsee
Der Schöhsee liegt in direkter Nähe der Stadt, ohne an Ruhe und Erholung zu verlieren. Er ist 80ha groß. Die größte Wassertiefe beträgt 31m. Der Schöhsee gehört als Vereinsgewässer neben dem Sportfischerverein Plön und Umgebung e.V. auch dem 1. Kieler AC, die zusammen die Sportfischergemeinschaft Schöhsee e.V. bilden. Aal, Barsch, Brassen, Rotauge Hecht, Karpfen und Schleie sind in guter Anzahl vorhanden. Es stehen mehrere gut ausgerüstete Gästeboote zur Verfügung. Die Boote können in Verbindung mit dem Erlaubnisschein unentgeltlich benutzt werden.
Unterer Ausgrabensee
Kurz hinter dem Ortsausgang Plön Richtung Lütjenburg, liegt linker Hand dieser wunderschöne 5,3ha kleine See. Länglich von Gestalt, schmiegt er sich in die hügelige, zum Teil mit alten Buchen bestandene Umgebung ein. Erlenbäume überdecken mit ihren weit ausladenden Ästen das halbe Seeufer. Die tiefste Stelle des Sees wird mit gut 7m angegeben. Wenn man von einem typischen Karpfen- und Schleiengewässer spricht, dann trifft das ohne Einschränkung auf diesen See zu. Jahrzehntelanger Besatz mit Karpfen, Schleien und Glasaalen haben einen Fischbestand wachsen lassen, der seinesgleichen sucht. Der Fang eines Karpfens von mehr als 20 oder gar 30 Pfund ist kein Anglerlatein. Dieses Kleinod verdient besondere Beachtung. Daher bleibt er ausschließlich unseren Mitgliedern vorbehalten. Das Angeln auf dem unteren Ausgrabensee ist in der Zeit vom 01.01. bis 31.03. untersagt.
Gewässerordnung