
Jahreshauptversammlung 2025
Nutzung von Elektromotoren
Laut Landeswasserschutzgesetz dürfen nun auch Elektromotoren mit einer maximalen Leistung von 900 Watt benutzt werden.
Wir freuen uns Euch mitteilen zu können, dass wir dies unseren Vereinsmitgliedern auch auf unseren Gewässern anbieten können. Jedoch beschränkt sich dies nur auf den Schöhsee, Trammer See und Schluensee. Auf Grund einer Dokumentationspflicht gilt diese Genehmigung nur unseren Vereinsmitgliedern.
Was ist hierfür zu beachten???
Ihr müsst eine Behinderung von mind. 30% mit Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX nachweisen können und diese dem 1. Vorsitzenden entweder per Mail oder WhatsApp (01516-5691387) zukommen lassen.
Es dürfen nur Elektromotoren mit einer Leistung von maximal 900 Watt betrieben werden.
Das Schleppangeln mit Elektromotor ist verboten.
Der Schwerbehindertenausweis bzw. die Gleichstellung sind immer mitzuführen, um im Fall einer Kontrolle (durch Fischereiaufseher, Vorstandsmitlgieder, stellv. Geäwsserwarten, Verpächtern oder der Polizei) die Berechtigung nachweisen zu können. Wir empfehlen Euch, einen Ausdruck des Gesetzestextes immer beizuführen.
Hier der Link zum § 19 (Benutzung mit Motorfahrzeugen) des Landeswassergesetz (LWG)

S.F.V. Plön und Umgebung e.V.
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 28.02.2025 um 19:00
in der Aulau am Schiffstal Plön statt.
Bitte bringt eure Fangmeldungen mit, damit wir den digitalen Verbandsausweis verlängern können.